Allgemeine Teilnahmebedingungen
PULS Konferenz „NO RULES NO KING“
Veranstaltungsdatum: 13.–14.11.2026 · Veranstaltungsort: FeG Haiger-Rodenbach, Auf der Stücke 13,35708 Haiger.
Nachfolgend finden Sie die Teilnahmebedingungen für die PULS Konferenz „NO RULES NO KING“ (nachfolgend „Veranstaltung“), organisiert durch das Projekt College im Dillkreis e. V., Grundstr. 3, 35708 Haiger, vertreten durch den Vorstand, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Wetzlar unter VR 4588.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Verträge über die Teilnahme an der Veranstaltung zwischen dem Veranstalter Projekt College im Dillkreis e. V. (nachfolgend „Veranstalter“) und den Teilnehmern (nachfolgend „Teilnehmer“).
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
- Die Ankündigung der Konferenz ist unverbindlich. Die Anmeldung des Teilnehmers über das Online-Formular stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages dar.
- Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Bestätigung der Teilnahme (z. B. per E-Mail-Bestätigung) durch den Veranstalter zustande.
- Da die Plätze vor Ort begrenzt sind, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
§ 3 Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen
- Der Teilnahmebeitrag beträgt 15,00 € und versteht sich als reiner Selbstkostenbeitrag zur Deckung der Veranstaltungskosten.
- Aufgrund der Gemeinnützigkeit des Vereins wird auf den Teilnahmebeitrag keine Umsatzsteuer erhoben. Die Veranstaltung ist als Veranstaltung belehrender Art nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit und wird im Rahmen eines steuerbegünstigten Zweckbetriebs durchgeführt.
- Die Gebühr ist nach der Anmeldung gemäß den im Formular angegebenen Zahlungswegen vorab zu entrichten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung von der Veranstaltung auszuschließen.
§ 4 Widerrufsrecht
- Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen bestimmten Termin vorgesehen sind, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
- Bei der Konferenz handelt es sich um eine solche terminlich festgelegte Veranstaltung. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.
- Unabhängig davon gewährt der Veranstalter die in § 5 geregelten Stornierungs- und Übertragungsmöglichkeiten.
§ 5 Stornierung und Ticket-Weitergabe
- Ein Rücktritt muss dem Veranstalter in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt werden.
- Da es sich um einen geringen Selbstkostenbeitrag handelt, gilt: Bei einer Stornierung bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird der Beitrag erstattet. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung.
- Die bessere Alternative: Das Ticket ist jederzeit kostenfrei auf eine andere Person übertragbar. Bitte teilen Sie uns den Namen des Ersatzteilnehmers kurz per E-Mail mit.
§ 6 Absage oder Änderungen durch den Veranstalter
- Der Veranstalter behält sich vor, die Konferenz bei Vorliegen wichtiger Gründe (z. B. plötzlicher Ausfall von Hauptreferenten, unvorhersehbare Probleme mit der Location oder höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben.
- Im Falle einer vollständigen Absage wird der Selbstkostenbeitrag von 15,00 € vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere für bereits gebuchte Fahrt- oder Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters.
- Notwendige Programmanpassungen (z. B. zeitliche Verschiebungen im Ablaufplan oder der Tausch einzelner Workshops) berechtigen nicht zur Erstattung des Beitrags.
§ 7 Haftung
- Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vereins oder seiner Mitarbeiter beruhen. Ebenso haftet er unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Veranstalter bei einfacher Fahrlässigkeit nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die von Teilnehmern mitgebrachten Gegenstände (z. B. Smartphones, Kleidung, Wertgegenstände). Die Teilnehmer sind für ihre Sachen selbst verantwortlich.
§ 8 Bild- und Tonaufnahmen
- Während der PULS Konferenz werden durch den Veranstalter oder beauftragte Personen Foto- und Videoaufnahmen gemacht.
- Diese Aufnahmen dienen der Dokumentation der Veranstaltung sowie der zukünftigen Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung der Vereinsarbeit (z. B. auf der Website des Vereins oder auf den offiziellen Social-Media-Kanälen wie Instagram).
- Einzelne Portrait- oder Nahaufnahmen werden nur mit separater, freiwilliger Einwilligung im Anmeldeformular veröffentlicht. Aufnahmen von Gruppen, der Bühne oder der gesamten Menge erfolgen auf Grundlage des berechtigten Interesses des Vereins zur Berichterstattung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
- Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung.
§ 9 Datenschutz
- Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten werden ausschließlich zur Organisation, Durchführung und Abrechnung dieser Konferenz verwendet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
- Eine Weitergabe an unbeteiligte Dritte zu kommerziellen Zwecken findet nicht statt.
- Nach Abwicklung der Veranstaltung und Ablauf der steuer- und vereinsrechtlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht. Unsere vollständige Datenschutzerklärung ist auf unserer Website einsehbar.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Punkte davon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
- Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Veranstalters (Dillenburg). Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.